Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Anwendungsbereich

 

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle

Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der

GALVANY Energy GmbH, Savignyplatz 5, 10623 Berlin (nachfolgend

„Anbieter“ genannt), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunden“

genannt), soweit nicht ausdrücklich abweichende schriftliche

Vereinbarungen getroffen wurden.


2. Die AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB als

auch für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, soweit nicht ausdrücklich

anders geregelt. Verbraucher sind natürliche Personen, die ein

Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer

gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit

zugerechnet werden können. Unternehmer sind natürliche oder

juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei

Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder

selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.


3. Für besondere Dienstleistungen oder Produkte können spezifische

Bedingungen gelten, die im jeweiligen Vertrag oder in ergänzenden

Bestimmungen geregelt sind. Diese ergänzen die AGB und gehen im

Falle eines Widerspruchs vor.


4. Für alle nicht ausdrücklich in diesen AGB geregelten Aspekte gelten

die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)

und des Handelsgesetzbuchs (HGB). Für alle Streitigkeiten aus oder im

Zusammenhang mit diesen AGB gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist

Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen

Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen

allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.


5. Individuell schriftlich getroffene Vereinbarungen zwischen den

Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.


6. Für Unternehmer gelten abweichende Regelungen zum Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB. Insbesondere wird das Widerrufsrecht ausgeschlossen, wenn der Vertrag im Rahmen einer

gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit

abgeschlossen wurde.


7. Rücktrittsrechte und deren Voraussetzungen richten sich nach § 7

Rücktritt und Stornierung.


§ 2 Vertragsschluss

 

1. Angebote im Sinne dieser AGB sind alle Beschreibungen der

Produkte und Dienstleistungen, die der Anbieter für Kunden in deren

Auftrag erbringt.


2. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, es sei

denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Sie dienen

lediglich dazu, dem Kunden die Abgabe eines verbindlichen

Vertragsangebots zu ermöglichen.


3. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche oder in Textform (§

126b BGB) übermittelte Bestätigung des Anbieters zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der

schriftlichen Bestätigung.


4. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter eine Bestellung des

Kunden durch eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung

annimmt oder die bestellte Leistung ausführt.


5. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die im Angebot oder in der

Auftragsbestätigung beschriebene Werkleistung. Weitergehende

Eigenschaften oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck

gelten nur als vereinbart, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt

wurden.


6. Der Vertragsgegenstand umfasst die Montage und/oder Installation

einer Wärmepumpen-Anlage gemäß der Leistungsbeschreibung im

Angebot oder in der Auftragsbestätigung


7. Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrags, sofern

nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart: a) Die Einholung öffentlichrechtlicher Genehmigungen (z. B. Baugenehmigungen) oder die

Erstellung statischer Gutachten. Diese obliegen allein dem Kunden. b)

Der Austausch bauseits mangelhafter Bauteile. c) Wirtschaftlichkeitsoder Ertragsberechnungen des Anbieters. Solche Berechnungen

gelten lediglich als Gefälligkeitsleistungen und sind weder

Vertragsgegenstand noch Garantie- oder

Beschaffenheitsvereinbarungen.


8. Der Kunde ist verpflichtet, alle

erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen und dem

Anbieter zur Verfügung zu stellen.


9. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Anbieter Zugang zum

Montageort hat und die notwendigen Voraussetzungen für die

Erbringung der Leistung gegeben sind.


10. Die Vertragserfüllung des Anbieters setzt die rechtzeitige und

vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.

Verzögerungen, die durch eine unzureichende Mitwirkung des

Kunden entstehen, führen zu einer entsprechenden Anpassung der

Fristen und berechtigen den Anbieter, entstehende Mehrkosten dem

Kunden in Rechnung zu stellen.


11. Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer

einzusetzen. Der Anbieter bleibt in jedem Fall alleiniger

Vertragspartner des Kunden.


12. Bestellungen des Kunden gelten als verbindliche Angebote, sofern

darin nicht abweichend angegeben.


13. Der Anbieter kann Bestellungen innerhalb von drei Wochen ab

Zugang des Angebots annehmen, sofern im Angebot keine

abweichende Annahmefrist festgelegt wurde.


14. Nimmt der Anbieter ein Angebot des Kunden erst nach Ablauf der

Annahmefrist oder unter abweichenden Bedingungen an, so kommt

der Vertrag nur zustande, wenn der Kunde die verspätete oder

abweichende Annahme seinerseits schriftlich bestätigt.


§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

 

1. Die im Vertrag aufgeführten Preise verstehen sich netto, zuzüglich

der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht

ausdrücklich anders angegeben.


2. Lieferkosten werden als gesonderte Position im Angebot oder

Vertrag aufgeführt und sind nicht im Preis der Waren oder

Dienstleistungen enthalten, sofern nicht anders vereinbart.


3. Zusätzliche Kosten, wie beispielsweise für Verpackung,

Installationen oder Sonderleistungen, werden ebenfalls gesondert in

Rechnung gestellt und sind im Angebot klar ausgewiesen.


4. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend

anzupassen, wenn der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder

Zusatzleistungen wünscht.


5. Zahlungen erfolgen wie folgt: a) Mit der Auftragserteilung wird eine

Anzahlung in Höhe von 15 % der Auftragssumme fällig. b) Die 2.

Zahlung in Höhe von 70 % der Auftragssumme erfolgt mit

Rechnungslegung am Tag der Lieferung der Wärmepumpe(n) bzw.

der Warenlieferung, wenn keine Wärmepumpe im Angebot enthalten

ist. c) Die Schlusszahlung in Höhe von 15 % der Auftragssumme,

zuzüglich gegebenenfalls beauftragter Mehrkosten, wird mit der

Inbetriebnahme der Wärmepumpe(n) fällig.


6. Alle Zahlungen sind innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach

Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten, sofern nicht ausdrücklich

anders vereinbart.


7. Nachlässe werden nur gewährt, wenn dies ausdrücklich schriftlich

vereinbart wurde. Skontoabzüge sind ausgeschlossen.


8. Der Kunde gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn die

Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist beim Anbieter eingeht.

Im Verzugsfall ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von

neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für Unternehmen

und fünf (5) Prozentpunkten für Verbraucher zu berechnen.


9. Der Anbieter ist berechtigt, bei drohendem Zahlungsausfall

Ansprüche aus Geschäftsbeziehungen an Dritte, insbesondere

Inkassodienstleister, abzutreten. 


10. Der Kunde ist nicht berechtigt,

Ansprüche oder Rechte aus diesem Vertrag ohne vorherige

schriftliche Zustimmung des Anbieters an Dritte abzutreten. § 354a

HGB bleibt hiervon unberührt.


11. Der Kunde kann die Zahlung per Überweisung oder anderen

ausdrücklich vereinbarten Zahlungsmethoden leisten. Schecks und

Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.


12. Der Anbieter ist berechtigt, Teilzahlungen oder Vorauszahlungen

zu verlangen, sofern dies im Vertrag vereinbart wurde. Teilleistungen,

einschließlich der gesondert ausgewiesenen Lieferkosten, können

gesondert in Rechnung gestellt werden und sind entsprechend den

vereinbarten Zahlungsbedingungen zu zahlen.


13. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine

Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein

Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein

Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


14. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine

Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein

Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein

Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


15. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller

Forderungen aus dem Vertrag Eigentum des Anbieters. Der Kunde ist

verpflichtet, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu

behandeln und sie nicht zu veräußern, zu verpfänden oder in anderer Weise zu belasten.


§ 4 Pflichten des Kunden

 

1. Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen

Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen, um

die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags durch den Anbieter zu

ermöglichen. Dazu gehören insbesondere: a) Bereitstellung eines

uneingeschränkten Zugangs zum Montageort. b) Sicherstellung der

Baufreiheit bis zum vereinbarten Installationsbeginn. c) Bereitstellung

aller notwendigen Genehmigungen, Unterlagen und Informationen, die

für die Durchführung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind. d)

Geeignete Unterbringung der gelieferten Waren vor der Installation,

sodass diese vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen geschützt

sind.


2. Der Kunde gewährleistet, dass die Baustelle frei zugänglich ist und

die für die Installation erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ist

die Baufreiheit nicht gewährleistet, ist der Anbieter berechtigt, die

erforderlichen Arbeiten zur Herstellung der Baufreiheit auf Kosten des

Kunden durchzuführen. Hierfür wird eine pauschale Entschädigung in

Höhe von 500 EUR pro Verzugstag berechnet. Der Kunde ist

berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Verzögerungen

durch fehlende Baufreiheit oder andere nicht erfüllte

Mitwirkungspflichten des Kunden gehen nicht zu Lasten des Anbieters.


3. Terminverschiebungen durch den Kunden sind spätestens sieben (7)

Kalendertage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitzuteilen. Sagt

der Kunde den vereinbarten Installationstermin weniger als 7

Kalendertage vor Beginn ab, ist der Anbieter berechtigt, eine pauschale

Ausfallentschädigung in Höhe von 800 EUR geltend zu machen, um

entstandene Kosten für die Organisation des Montageteams und

andere Vorbereitungen zu decken. Der Kunde ist berechtigt,

nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.


4. Sollte aufgrund der Verschiebung durch den Kunden bereits

geliefertes Material abgeholt und erneut angeliefert werden müssen,

trägt der Kunde die dadurch entstehenden Kosten für Transport,

Lagerung und zusätzliche Anfahrten. Die genauen Kosten werden dem

Kunden vorab mitgeteilt.


5. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung technischer

Voraussetzungen, die für die Installation der gelieferten Waren

erforderlich sind, z. B. geeignete Stromanschlüsse oder statische

Gegebenheiten. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für

Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch fehlende oder

unzureichende technische Voraussetzungen entstehen.


6. Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig alle erforderlichen

Genehmigungen, Pläne oder sonstige Dokumente zur Verfügung, die

für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung notwendig sind.

Verzögerungen durch fehlende Unterlagen gehen nicht zu Lasten des

Anbieters.


7. Der Kunde haftet für Schäden oder Verzögerungen, die durch

Verstöße gegen seine Mitwirkungspflichten entstehen. Der Anbieter ist

berechtigt, entstehende Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu

stellen.


8. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im

Eigentum des Anbieters. Der Kunde ist verpflichtet, diese bis zur

Installation so zu lagern, dass sie vor Witterung, Diebstahl oder

Beschädigung geschützt ist. Schäden, die durch unsachgemäße

Lagerung oder Behandlung durch den Kunden entstehen, fallen nicht in

die Verantwortung des Anbieters.Schäden, die durch unsachgemäße

Lagerung oder Behandlung durch den Kunden entstehen, fallen nicht in

die Verantwortung des Anbieters.


9. Der Kunde stellt während der Installationszeit sicher, dass

Hausanschlussstrom, Trinkwasser und ein ungehinderter Zugang zu

sanitären Anlagen zur Verfügung stehen. Verzögert sich die

Vertragserfüllung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, ist

der Anbieter berechtigt, die dadurch entstehenden Mehrkosten, wie z.

B. erneute Anfahrten, Lagerkosten oder zusätzliche Personalkosten,

geltend zu machen.


10. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Installation alle erforderlichen

behördlichen Genehmigungen (z. B. Bau- und

Anschlussgenehmigungen) einzuholen und sicherzustellen, dass die

vorhabenbezogenen Gebäude und Anlagen den rechtlichen

Anforderungen entsprechen. Verzögerungen oder zusätzliche Kosten,

die durch fehlende oder unzureichende Genehmigungen entstehen,

gehen zu Lasten des Kunden. Der Anbieter haftet nicht für eine

mangelhafte Genehmigungslage, es sei denn, diese wurde ausdrücklich

Teil des Vertrages.


§ 5 Liefer- und Leistungsbedingungen

 

1. Die Lieferung erfolgt zu dem mit dem Kunden vereinbarten

Liefertermin. Der Anbieter teilt dem Kunden den Liefertermin

spätestens eine Woche vor dem geplanten Installationstermin

verbindlich mit. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der

Anbieter nicht zu vertreten hat, wie beispielsweise höhere Gewalt,

unvorhergesehene Lieferschwierigkeiten oder Verzögerungen bei

Vorlieferanten, wird der Kunde unverzüglich informiert. In diesem Fall

wird ein neuer Installationstermin festgelegt oder angepasst.


2. Teillieferungen sind zulässig, wenn sie für den Kunden zumutbar

sind. Zumutbar sind Teillieferungen insbesondere dann, wenn sie den

geplanten Betrieb der Anlage nicht beeinträchtigen oder die

Installation innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens nicht gefährden.

Für Teillieferungen wird keine gesonderte Rechnung gestellt. Die

Rechnungslegung erfolgt erst nach vollständiger Lieferung und

Inbetriebnahme der Wärmepumpe(n).


3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen

Verschlechterung der gelieferten Waren geht erst mit der

erfolgreichen Inbetriebnahme der Anlage durch den Anbieter auf den

Kunden über. Bis zum Gefahrenübergang bleibt der Anbieter für

Schäden oder Verluste verantwortlich, es sei denn, diese wurden

durch den Kunden oder Dritte verursacht.


4. Der Kunde ist verpflichtet, einen geeigneten Zugang zur Baustelle

sowie die für die Installation notwendigen Rahmenbedingungen

rechtzeitig sicherzustellen. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten

des Anbieters.


5. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen, die auf Umstände

zurückzuführen sind, die er nicht zu vertreten hat, wie beispielsweise

höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Lieferverzögerungen durch

Vorlieferanten oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind in

solchen Fällen ausgeschlossen.


6. Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder

Schadensersatz geltend zu machen, wenn der Anbieter die

vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhält und der Kunde zuvor

eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, die ergebnislos verstrichen

ist.


7. Nachlieferungen erfolgen, wenn Teile einer Lieferung fehlen oder

fehlerhaft sind.


8. Nachlieferungen haben keinen Einfluss auf die Fristen für

Gewährleistungen oder Garantie, sofern die Nachlieferung keine nicht

deckt und so der die Funktionalität der Anlage beeinträchtigen.


9. Erfüllt der Kunde seine Zahlungspflichten gemäß § 3 Preise und

Zahlungsbedingungen nicht, behält sich der Anbieter vor,

Liefertermine anzupassen oder die Lieferung zurückzuhalten.


§ 6 Abnahme und Teilabnahme

 

1. Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der vertraglich

vereinbarten Leistung und setzt voraus, dass der Kunde die

ordnungsgemäße Durchführung schriftlich bestätigt. Die Abnahme

darf nicht verweigert werden, wenn keine wesentlichen Mängel

vorliegen.


2. Der Anbieter ist berechtigt, für abgeschlossene und in sich

abgrenzbare Teilleistungen Teilabnahmen zu verlangen. Die

Teilabnahme wird durch den Kunden schriftlich bestätigt und bewirkt

den Beginn der Gewährleistungsfrist für die jeweilige Teilleistung.


3. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung innerhalb

von sieben (7) Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung nicht

abnimmt und auch keine Mängel rügt. Bei Teilabnahmen gilt dies

entsprechend.


4. Über jede Abnahme, einschließlich Teilabnahmen, wird ein Protokoll

erstellt, das vom Kunden und dem Anbieter unterzeichnet wird. Darin

werden eventuelle Mängel und vereinbarte Nachbesserungen

festgehalten.


5. Verweigert der Kunde die Abnahme oder Teilabnahme ohne

berechtigten Grund, gilt die Leistung dennoch als abgenommen. Der

Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, die vollständige Vergütung für

die abgenommene oder teilabgenommene Leistung zu verlangen.


§ 7 Rücktritt und Stornierung

 

1. Der Anbieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn: a)

der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfrist die Annahme

der Lieferung oder Leistungen verweigert; b) der Kunde fällige

Zahlungen, einschließlich Anzahlungen, nicht leistet und trotz

schriftlicher Mahnung und Fristsetzung in Verzug bleibt; c)

wesentliche Mitwirkungspflichten des Kunden, wie die Bereitstellung

der Baufreiheit, der technischen Voraussetzungen oder anderer

vertraglich vereinbarter Voraussetzungen, nicht rechtzeitig erbracht

werden; d) nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die auf

eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder mangelnde Bonität des

Kunden hinweisen, und der Kunde auf Verlangen keine ausreichende

Sicherheit leistet (§ 321 BGB); e) die Lieferung oder Leistung aus

Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, dauerhaft unmöglich

wird (z. B. aufgrund höherer Gewalt oder der Nichtverfügbarkeit von Materialien).


2. Eine einseitige Stornierung des Vertrags durch den Kunden ist

ausgeschlossen. Der Kunde kann den Vertrag nur im Rahmen der

gesetzlichen Regelungen oder durch eine einvernehmliche Aufhebung

des Vertrags beenden.


3. Im Falle einer einvernehmlichen Aufhebung des Vertrags behält der

Anbieter Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen

sowie eine pauschale Stornierungsgebühr in Höhe von 15 % der

Auftragssumme, sofern der Kunde keinen geringeren Schaden

nachweist. Der Anbieter behält sich das Recht vor, einen höheren

Schaden geltend zu machen, sofern dieser nachweislich entstanden ist.


4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts durch den Anbieter: a) Behält

der Anbieter den Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte

Leistungen, einschließlich entstandener Aufwendungen und

entgangenen Gewinns. b) Verbleiben bereits gelieferte Waren bis zur

vollständigen Zahlung im Eigentum des Anbieters. Der Anbieter kann

die Rückgabe der Waren verlangen.


5. Im Falle eines berechtigten Rücktritts durch den Kunden sind bereits

empfangene Leistungen zurückzugewähren, soweit dies möglich ist.


6. Der Rücktritt oder die Stornierung ist in Textform (§ 126b BGB) zu

erklären.


7. Der Kunde wird unverzüglich über die Umstände eines Rücktritts

informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilig erstattet,

soweit sie nicht durch bereits erbrachte Leistungen oder entstandene

Aufwendungen verbraucht wurden.


§ 8 Reklamationen und Beschwerden

 

1. Materiallieferungen können nicht als solche reklamiert werden.

Offensichtliche Mängel oder Beschädigungen an gelieferten

Materialien sind dem Anbieter unverzüglich, spätestens jedoch

innerhalb von drei (3) Kalendertagen nach Lieferung schriftlich

anzuzeigen. Die Frist beginnt mit der Anlieferung der Materialien an den

Montageort. Der Anbieter wird berechtigte Mängel gemäß § 10

Gewährleistung beheben oder das Material austauschen.


2. Reklamationen oder Beschwerden über Mängel an der gesamten

Leistung können nur nach Abschluss der Inbetriebnahme erfolgen. Der

Kunde ist verpflichtet, solche Reklamationen spätestens innerhalb von

14 Kalendertagen nach Abschluss der Inbetriebnahme schriftlich an den

Anbieter zu richten.


3. Der Anbieter wird berechtigte Reklamationen innerhalb eines

angemessenen Zeitraums prüfen und den Kunden über das Ergebnis

informieren. Für berechtigte Reklamationen stehen dem Anbieter die

Rechte auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung gemäß § 10

Gewährleistung und § 11 Haftung zu.


4. Mängel, die während der Bauphase auftreten und die weitere Arbeit

beeinträchtigen könnten, gelten nicht als Reklamationen, sondern als

Mängelanzeigen. Diese werden während der laufenden Arbeiten

behoben.


§ 9 Wartung und Pflegepflichten des Kunden

 

1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Wärmepumpen regelmäßig

gemäß den vom Hersteller vorgegebenen Wartungsintervallen zu

warten oder durch einen Fachbetrieb warten zu lassen.


2. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch mangelnde Wartung, unsachgemäße Pflege oder unsachgemäße Bedienung durch

den Kunden entstehen.


3. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Nichteinhaltung der Wartungsintervalle zum Verlust von Gewährleistungs- oder

Garantieansprüchen führen kann.


§ 10 Gewährleistung

 

1. Der Anbieter gewährleistet, dass die gelieferten Waren und

erbrachten Leistungen den vertraglich vereinbarten Anforderungen

entsprechen.


2. Sofern keine Gewährleistungsverlängerung vom Kunden zusätzlich

erworben wird, gilt die gesetzliche Gewährleistung. Der Anbieter bietet

verschiedene Optionen für eine verlängerte Gewährleistung an, die

individuell vereinbart werden können. Die

Gewährleistungsverlängerung stellt keine Garantie im Sinne des § 443

BGB dar, sondern verlängert lediglich die gesetzliche

Gewährleistungsfrist unter den vereinbarten Bedingungen.


3. Offensichtliche Mängel sind dem Anbieter unverzüglich, spätestens

jedoch innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Lieferung oder

Inbetriebnahme schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind dem

Anbieter unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.


4. Von der Gewährleistung ausgenommen sind: a) Mängel, die auf

unsachgemäße Verwendung des Produkts durch den Kunden

zurückzuführen sind. b) Schäden durch Dritte, die nicht

Erfüllungsgehilfen des Anbieters sind. c) Gewalt, Missbrauch,

Überlastung, unzureichende Wartung, unsachgemäße Lagerung oder

Montage. d) Schäden durch Tiere sowie natürliche Abnutzung oder

Verschleißteile.


5. Im Falle berechtigter Mängelanzeigen ist der Anbieter berechtigt,

nach eigener Wahl innerhalb einer angemessenen Frist

nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Sollte die Nachbesserung oder

Ersatzlieferung fehlschlagen, stehen dem Kunden die gesetzlichen

Gewährleistungsrechte zu.


6. Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen bleiben unberührt.

Verlängerte Gewährleistungsfristen richten sich nach den individuell

vereinbarten Konditionen.


7. Rücksendungen im Rahmen der Gewährleistung erfolgen nach

vorheriger Abstimmung mit dem Anbieter. Die Rücktransportkosten

trägt der Anbieter, sofern der Mangel berechtigt ist.


8. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne vorherige

Zustimmung des Anbieters Reparaturen oder Änderungen an den

gelieferten Waren oder Leistungen vornimmt.


9. Die vom Anbieter angegebenen Leistungswerte (z. B.

Energieeffizienz, Heizleistung) basieren auf Herstellerangaben,

technischen Normen und standardisierten Testbedingungen. Diese Werte können je nach individuellen Gegebenheiten vor Ort (z. B.

Gebäudedämmung, Klimabedingungen) variieren und stellen keine

Garantie dar.


10. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Abweichungen, die auf

äußere Einflüsse oder unsachgemäßen Betrieb zurückzuführen sind.


11. Eine Garantie oder Zusicherung bestimmter Einsparungen oder

wirtschaftlicher Erträge ist ausgeschlossen.


12. Für Garantieansprüche bei Herstellungsfehlern gelten die

Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Anbieter wird den

Kunden bei der Geltendmachung solcher Ansprüche unterstützen.


§ 11 Haftung

 

1. Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


2. In Fällen einfacher oder leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter

nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die

ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst

ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen

darf. In diesen Fällen ist die Haftung des Anbieters auf den Ersatz des

vorhersehbaren und typischen Schadens beschränkt.


3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei

Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt

unberührt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht, wenn

der Anbieter eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware

übernommen hat.


4. Der Anbieter haftet nicht für Datenverlust oder Schäden an Daten,

die durch unsachgemäße Bedienung, fehlende Datensicherungen

oder Eingriffe Dritter entstehen.


5. Der Anbieter haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden, wie

entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder wirtschaftliche

Verluste, es sei denn, diese wurden durch vorsätzliches oder grob

fahrlässiges Verhalten verursacht.


6. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungsschäden, die durch

höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder Umstände

außerhalb seiner Kontrolle verursacht wurden.


7. Die Haftung des Anbieters beschränkt sich bei Teillieferungen oder

teilweisen Mängeln auf die betroffene Teilleistung. Andere bereits

ordnungsgemäß erbrachte Leistungen bleiben hiervon unberührt.


8. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen oder

Unterlassungen des Kunden entstehen, insbesondere wenn diese

gegen die vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflichten verstoßen.

Die maximale Haftungssumme des Anbieters ist auf die Höhe des

Auftragswertes begrenzt, soweit dies rechtlich zulässig ist.


9. Die Haftung des Anbieters entfällt, wenn der Kunde ohne vorherige

Zustimmung des Anbieters Reparaturen oder Änderungen an den

gelieferten Waren oder Leistungen vornimmt.


10. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht

zugunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des

Anbieters.


11. Bei der Lieferung von Waren sind die angegebenen

Leistungswerte, die geltenden technischen Normen und Standards (z.

B. DIN-Vorschriften) einzuhalten.


§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz

 

1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der

Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng

vertraulich zu behandeln und diese weder direkt noch indirekt an

Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertrags

notwendig oder es liegt eine schriftliche Zustimmung der anderen

Partei vor. a) Von der Vertraulichkeitsverpflichtung ausgenommen

sind Informationen, die: b) öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß

gegen diese Verpflichtung öffentlich bekannt werden; c) von der

anderen Vertragspartei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe

freigegeben wurden; d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder

behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.


2. Der Anbieter stellt sicher, dass Subunternehmer und andere Dritte,

die Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten, eine gleichwertige

Vertraulichkeitsverpflichtung eingehen.


3. Diese Verpflichtung gilt über die Laufzeit des Vertrags hinaus für

einen Zeitraum von drei Jahren nach dessen Beendigung.


§ 13 Datenschutz

 

1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden

ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften

und gemäß der Datenschutzerklärung des Anbieters.


2. Die Datenschutzerklärung des Anbieters ist unter folgendem Link

abrufbar: https://galvany.de/datenschutz/


3. Mit Abschluss des Vertrags erklärt sich der Kunde mit der

Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, soweit

dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich ist.


4. Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu den

Rechten des Kunden, finden sich in der Datenschutzerklärung.


§ 14 Schlussbestimmungen

 

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach

Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der

unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige

Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der

unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen oder des Vertrags bedürfen der Schriftform.

Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.


3. Die Parteien vereinbaren, dass elektronische Unterschriften gemäß §

126a BGB zulässig sind und einer schriftlichen Unterschrift

gleichgestellt werden, sofern sie den Anforderungen an eine

qualifizierte elektronische Signatur nach der Verordnung (EU) Nr.

910/2014 (eIDAS-Verordnung) genügen.


4. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB bei Änderungen der

Rechtslage oder anderen gleichwertiger Gründe anzupassen, sofern

dies für den Kunden zumutbar ist. Änderungen werden dem Kunden

rechtzeitig in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, innerhalb

von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Auf

das Widerspruchsrecht wird der Kunde ausdrücklich hingewiesen.


5. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag

durch den Kunden auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen

Zustimmung des Anbieters.


6. Der Kunde stimmt zu, dass gesetzlich vorgeschriebene

Verbraucherinformationen vom Anbieter auf einem dauerhaften

Datenträger (z. B. per E-Mail oder PDF) bereitgestellt werden können,

sofern dies gesetzlich zulässig ist.


7. Diese Zustimmung gilt auch für Verträge, die außerhalb der

Geschäftsräume des Anbieters geschlossen wurden.


8. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss

des UN-Kaufrechts. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des

öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit

diesem Vertrag Berlin.


9. Falls diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in eine andere

Sprache übersetzt wurden, gilt bei Widersprüchen die deutsche

Fassung als maßgeblich.


10. Mit Unterzeichnung des Vertrags erklärt sich der Kunde mit den

vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Diese gelten für das gesamte Vertragsverhältnis, sofern keine

abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.


GALVANY Energy GmbH 2025