§ 1 Geltungsbereich und Anwendungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle
Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der
GALVANY Energy GmbH, Savignyplatz 5, 10623 Berlin (nachfolgend
„Anbieter“ genannt), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunden“
genannt), soweit nicht ausdrücklich abweichende schriftliche
Vereinbarungen getroffen wurden.
2. Die AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB als
auch für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, soweit nicht ausdrücklich
anders geregelt. Verbraucher sind natürliche Personen, die ein
Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden können. Unternehmer sind natürliche oder
juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
3. Für besondere Dienstleistungen oder Produkte können spezifische
Bedingungen gelten, die im jeweiligen Vertrag oder in ergänzenden
Bestimmungen geregelt sind. Diese ergänzen die AGB und gehen im
Falle eines Widerspruchs vor.
4. Für alle nicht ausdrücklich in diesen AGB geregelten Aspekte gelten
die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
und des Handelsgesetzbuchs (HGB). Für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit diesen AGB gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist
Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
5. Individuell schriftlich getroffene Vereinbarungen zwischen den
Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.
6. Für Unternehmer gelten abweichende Regelungen zum Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB. Insbesondere wird das Widerrufsrecht ausgeschlossen, wenn der Vertrag im Rahmen einer
gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit
abgeschlossen wurde.
7. Rücktrittsrechte und deren Voraussetzungen richten sich nach § 7
Rücktritt und Stornierung.
§ 2 Vertragsschluss
1. Angebote im Sinne dieser AGB sind alle Beschreibungen der
Produkte und Dienstleistungen, die der Anbieter für Kunden in deren
Auftrag erbringt.
2. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, es sei
denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Sie dienen
lediglich dazu, dem Kunden die Abgabe eines verbindlichen
Vertragsangebots zu ermöglichen.
3. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche oder in Textform (§
126b BGB) übermittelte Bestätigung des Anbieters zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung.
4. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter eine Bestellung des
Kunden durch eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung
annimmt oder die bestellte Leistung ausführt.
5. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die im Angebot oder in der
Auftragsbestätigung beschriebene Werkleistung. Weitergehende
Eigenschaften oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck
gelten nur als vereinbart, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt
wurden.
6. Der Vertragsgegenstand umfasst die Montage und/oder Installation
einer Wärmepumpen-Anlage gemäß der Leistungsbeschreibung im
Angebot oder in der Auftragsbestätigung
7. Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrags, sofern
nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart: a) Die Einholung öffentlichrechtlicher Genehmigungen (z. B. Baugenehmigungen) oder die
Erstellung statischer Gutachten. Diese obliegen allein dem Kunden. b)
Der Austausch bauseits mangelhafter Bauteile. c) Wirtschaftlichkeitsoder Ertragsberechnungen des Anbieters. Solche Berechnungen
gelten lediglich als Gefälligkeitsleistungen und sind weder
Vertragsgegenstand noch Garantie- oder
Beschaffenheitsvereinbarungen.
8. Der Kunde ist verpflichtet, alle
erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen und dem
Anbieter zur Verfügung zu stellen.
9. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Anbieter Zugang zum
Montageort hat und die notwendigen Voraussetzungen für die
Erbringung der Leistung gegeben sind.
10. Die Vertragserfüllung des Anbieters setzt die rechtzeitige und
vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.
Verzögerungen, die durch eine unzureichende Mitwirkung des
Kunden entstehen, führen zu einer entsprechenden Anpassung der
Fristen und berechtigen den Anbieter, entstehende Mehrkosten dem
Kunden in Rechnung zu stellen.
11. Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer
einzusetzen. Der Anbieter bleibt in jedem Fall alleiniger
Vertragspartner des Kunden.
12. Bestellungen des Kunden gelten als verbindliche Angebote, sofern
darin nicht abweichend angegeben.
13. Der Anbieter kann Bestellungen innerhalb von drei Wochen ab
Zugang des Angebots annehmen, sofern im Angebot keine
abweichende Annahmefrist festgelegt wurde.
14. Nimmt der Anbieter ein Angebot des Kunden erst nach Ablauf der
Annahmefrist oder unter abweichenden Bedingungen an, so kommt
der Vertrag nur zustande, wenn der Kunde die verspätete oder
abweichende Annahme seinerseits schriftlich bestätigt.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die im Vertrag aufgeführten Preise verstehen sich netto, zuzüglich
der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht
ausdrücklich anders angegeben.
2. Lieferkosten werden als gesonderte Position im Angebot oder
Vertrag aufgeführt und sind nicht im Preis der Waren oder
Dienstleistungen enthalten, sofern nicht anders vereinbart.
3. Zusätzliche Kosten, wie beispielsweise für Verpackung,
Installationen oder Sonderleistungen, werden ebenfalls gesondert in
Rechnung gestellt und sind im Angebot klar ausgewiesen.
4. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend
anzupassen, wenn der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder
Zusatzleistungen wünscht.
5. Zahlungen erfolgen wie folgt: a) Mit der Auftragserteilung wird eine
Anzahlung in Höhe von 15 % der Auftragssumme fällig. b) Die 2.
Zahlung in Höhe von 70 % der Auftragssumme erfolgt mit
Rechnungslegung am Tag der Lieferung der Wärmepumpe(n) bzw.
der Warenlieferung, wenn keine Wärmepumpe im Angebot enthalten
ist. c) Die Schlusszahlung in Höhe von 15 % der Auftragssumme,
zuzüglich gegebenenfalls beauftragter Mehrkosten, wird mit der
Inbetriebnahme der Wärmepumpe(n) fällig.
6. Alle Zahlungen sind innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten, sofern nicht ausdrücklich
anders vereinbart.
7. Nachlässe werden nur gewährt, wenn dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde. Skontoabzüge sind ausgeschlossen.
8. Der Kunde gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn die
Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist beim Anbieter eingeht.
Im Verzugsfall ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von
neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für Unternehmen
und fünf (5) Prozentpunkten für Verbraucher zu berechnen.
9. Der Anbieter ist berechtigt, bei drohendem Zahlungsausfall
Ansprüche aus Geschäftsbeziehungen an Dritte, insbesondere
Inkassodienstleister, abzutreten.
10. Der Kunde ist nicht berechtigt,
Ansprüche oder Rechte aus diesem Vertrag ohne vorherige
schriftliche Zustimmung des Anbieters an Dritte abzutreten. § 354a
HGB bleibt hiervon unberührt.
11. Der Kunde kann die Zahlung per Überweisung oder anderen
ausdrücklich vereinbarten Zahlungsmethoden leisten. Schecks und
Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.
12. Der Anbieter ist berechtigt, Teilzahlungen oder Vorauszahlungen
zu verlangen, sofern dies im Vertrag vereinbart wurde. Teilleistungen,
einschließlich der gesondert ausgewiesenen Lieferkosten, können
gesondert in Rechnung gestellt werden und sind entsprechend den
vereinbarten Zahlungsbedingungen zu zahlen.
13. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein
Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
14. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein
Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
15. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller
Forderungen aus dem Vertrag Eigentum des Anbieters. Der Kunde ist
verpflichtet, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu
behandeln und sie nicht zu veräußern, zu verpfänden oder in anderer Weise zu belasten.
§ 4 Pflichten des Kunden
1. Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen
Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen, um
die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags durch den Anbieter zu
ermöglichen. Dazu gehören insbesondere: a) Bereitstellung eines
uneingeschränkten Zugangs zum Montageort. b) Sicherstellung der
Baufreiheit bis zum vereinbarten Installationsbeginn. c) Bereitstellung
aller notwendigen Genehmigungen, Unterlagen und Informationen, die
für die Durchführung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind. d)
Geeignete Unterbringung der gelieferten Waren vor der Installation,
sodass diese vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen geschützt
sind.
2. Der Kunde gewährleistet, dass die Baustelle frei zugänglich ist und
die für die Installation erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ist
die Baufreiheit nicht gewährleistet, ist der Anbieter berechtigt, die
erforderlichen Arbeiten zur Herstellung der Baufreiheit auf Kosten des
Kunden durchzuführen. Hierfür wird eine pauschale Entschädigung in
Höhe von 500 EUR pro Verzugstag berechnet. Der Kunde ist
berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Verzögerungen
durch fehlende Baufreiheit oder andere nicht erfüllte
Mitwirkungspflichten des Kunden gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
3. Terminverschiebungen durch den Kunden sind spätestens sieben (7)
Kalendertage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitzuteilen. Sagt
der Kunde den vereinbarten Installationstermin weniger als 7
Kalendertage vor Beginn ab, ist der Anbieter berechtigt, eine pauschale
Ausfallentschädigung in Höhe von 800 EUR geltend zu machen, um
entstandene Kosten für die Organisation des Montageteams und
andere Vorbereitungen zu decken. Der Kunde ist berechtigt,
nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
4. Sollte aufgrund der Verschiebung durch den Kunden bereits
geliefertes Material abgeholt und erneut angeliefert werden müssen,
trägt der Kunde die dadurch entstehenden Kosten für Transport,
Lagerung und zusätzliche Anfahrten. Die genauen Kosten werden dem
Kunden vorab mitgeteilt.
5. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung technischer
Voraussetzungen, die für die Installation der gelieferten Waren
erforderlich sind, z. B. geeignete Stromanschlüsse oder statische
Gegebenheiten. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für
Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch fehlende oder
unzureichende technische Voraussetzungen entstehen.
6. Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig alle erforderlichen
Genehmigungen, Pläne oder sonstige Dokumente zur Verfügung, die
für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung notwendig sind.
Verzögerungen durch fehlende Unterlagen gehen nicht zu Lasten des
Anbieters.
7. Der Kunde haftet für Schäden oder Verzögerungen, die durch
Verstöße gegen seine Mitwirkungspflichten entstehen. Der Anbieter ist
berechtigt, entstehende Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu
stellen.
8. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im
Eigentum des Anbieters. Der Kunde ist verpflichtet, diese bis zur
Installation so zu lagern, dass sie vor Witterung, Diebstahl oder
Beschädigung geschützt ist. Schäden, die durch unsachgemäße
Lagerung oder Behandlung durch den Kunden entstehen, fallen nicht in
die Verantwortung des Anbieters.Schäden, die durch unsachgemäße
Lagerung oder Behandlung durch den Kunden entstehen, fallen nicht in
die Verantwortung des Anbieters.
9. Der Kunde stellt während der Installationszeit sicher, dass
Hausanschlussstrom, Trinkwasser und ein ungehinderter Zugang zu
sanitären Anlagen zur Verfügung stehen. Verzögert sich die
Vertragserfüllung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, ist
der Anbieter berechtigt, die dadurch entstehenden Mehrkosten, wie z.
B. erneute Anfahrten, Lagerkosten oder zusätzliche Personalkosten,
geltend zu machen.
10. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Installation alle erforderlichen
behördlichen Genehmigungen (z. B. Bau- und
Anschlussgenehmigungen) einzuholen und sicherzustellen, dass die
vorhabenbezogenen Gebäude und Anlagen den rechtlichen
Anforderungen entsprechen. Verzögerungen oder zusätzliche Kosten,
die durch fehlende oder unzureichende Genehmigungen entstehen,
gehen zu Lasten des Kunden. Der Anbieter haftet nicht für eine
mangelhafte Genehmigungslage, es sei denn, diese wurde ausdrücklich
Teil des Vertrages.
§ 5 Liefer- und Leistungsbedingungen
1. Die Lieferung erfolgt zu dem mit dem Kunden vereinbarten
Liefertermin. Der Anbieter teilt dem Kunden den Liefertermin
spätestens eine Woche vor dem geplanten Installationstermin
verbindlich mit. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der
Anbieter nicht zu vertreten hat, wie beispielsweise höhere Gewalt,
unvorhergesehene Lieferschwierigkeiten oder Verzögerungen bei
Vorlieferanten, wird der Kunde unverzüglich informiert. In diesem Fall
wird ein neuer Installationstermin festgelegt oder angepasst.
2. Teillieferungen sind zulässig, wenn sie für den Kunden zumutbar
sind. Zumutbar sind Teillieferungen insbesondere dann, wenn sie den
geplanten Betrieb der Anlage nicht beeinträchtigen oder die
Installation innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens nicht gefährden.
Für Teillieferungen wird keine gesonderte Rechnung gestellt. Die
Rechnungslegung erfolgt erst nach vollständiger Lieferung und
Inbetriebnahme der Wärmepumpe(n).
3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen
Verschlechterung der gelieferten Waren geht erst mit der
erfolgreichen Inbetriebnahme der Anlage durch den Anbieter auf den
Kunden über. Bis zum Gefahrenübergang bleibt der Anbieter für
Schäden oder Verluste verantwortlich, es sei denn, diese wurden
durch den Kunden oder Dritte verursacht.
4. Der Kunde ist verpflichtet, einen geeigneten Zugang zur Baustelle
sowie die für die Installation notwendigen Rahmenbedingungen
rechtzeitig sicherzustellen. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten
des Anbieters.
5. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen, die auf Umstände
zurückzuführen sind, die er nicht zu vertreten hat, wie beispielsweise
höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Lieferverzögerungen durch
Vorlieferanten oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind in
solchen Fällen ausgeschlossen.
6. Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadensersatz geltend zu machen, wenn der Anbieter die
vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhält und der Kunde zuvor
eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, die ergebnislos verstrichen
ist.
7. Nachlieferungen erfolgen, wenn Teile einer Lieferung fehlen oder
fehlerhaft sind.
8. Nachlieferungen haben keinen Einfluss auf die Fristen für
Gewährleistungen oder Garantie, sofern die Nachlieferung keine nicht
deckt und so der die Funktionalität der Anlage beeinträchtigen.
9. Erfüllt der Kunde seine Zahlungspflichten gemäß § 3 Preise und
Zahlungsbedingungen nicht, behält sich der Anbieter vor,
Liefertermine anzupassen oder die Lieferung zurückzuhalten.
§ 6 Abnahme und Teilabnahme
1. Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der vertraglich
vereinbarten Leistung und setzt voraus, dass der Kunde die
ordnungsgemäße Durchführung schriftlich bestätigt. Die Abnahme
darf nicht verweigert werden, wenn keine wesentlichen Mängel
vorliegen.
2. Der Anbieter ist berechtigt, für abgeschlossene und in sich
abgrenzbare Teilleistungen Teilabnahmen zu verlangen. Die
Teilabnahme wird durch den Kunden schriftlich bestätigt und bewirkt
den Beginn der Gewährleistungsfrist für die jeweilige Teilleistung.
3. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung innerhalb
von sieben (7) Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung nicht
abnimmt und auch keine Mängel rügt. Bei Teilabnahmen gilt dies
entsprechend.
4. Über jede Abnahme, einschließlich Teilabnahmen, wird ein Protokoll
erstellt, das vom Kunden und dem Anbieter unterzeichnet wird. Darin
werden eventuelle Mängel und vereinbarte Nachbesserungen
festgehalten.
5. Verweigert der Kunde die Abnahme oder Teilabnahme ohne
berechtigten Grund, gilt die Leistung dennoch als abgenommen. Der
Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, die vollständige Vergütung für
die abgenommene oder teilabgenommene Leistung zu verlangen.
§ 7 Rücktritt und Stornierung
1. Der Anbieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn: a)
der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfrist die Annahme
der Lieferung oder Leistungen verweigert; b) der Kunde fällige
Zahlungen, einschließlich Anzahlungen, nicht leistet und trotz
schriftlicher Mahnung und Fristsetzung in Verzug bleibt; c)
wesentliche Mitwirkungspflichten des Kunden, wie die Bereitstellung
der Baufreiheit, der technischen Voraussetzungen oder anderer
vertraglich vereinbarter Voraussetzungen, nicht rechtzeitig erbracht
werden; d) nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die auf
eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder mangelnde Bonität des
Kunden hinweisen, und der Kunde auf Verlangen keine ausreichende
Sicherheit leistet (§ 321 BGB); e) die Lieferung oder Leistung aus
Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, dauerhaft unmöglich
wird (z. B. aufgrund höherer Gewalt oder der Nichtverfügbarkeit von Materialien).
2. Eine einseitige Stornierung des Vertrags durch den Kunden ist
ausgeschlossen. Der Kunde kann den Vertrag nur im Rahmen der
gesetzlichen Regelungen oder durch eine einvernehmliche Aufhebung
des Vertrags beenden.
3. Im Falle einer einvernehmlichen Aufhebung des Vertrags behält der
Anbieter Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen
sowie eine pauschale Stornierungsgebühr in Höhe von 15 % der
Auftragssumme, sofern der Kunde keinen geringeren Schaden
nachweist. Der Anbieter behält sich das Recht vor, einen höheren
Schaden geltend zu machen, sofern dieser nachweislich entstanden ist.
4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts durch den Anbieter: a) Behält
der Anbieter den Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte
Leistungen, einschließlich entstandener Aufwendungen und
entgangenen Gewinns. b) Verbleiben bereits gelieferte Waren bis zur
vollständigen Zahlung im Eigentum des Anbieters. Der Anbieter kann
die Rückgabe der Waren verlangen.
5. Im Falle eines berechtigten Rücktritts durch den Kunden sind bereits
empfangene Leistungen zurückzugewähren, soweit dies möglich ist.
6. Der Rücktritt oder die Stornierung ist in Textform (§ 126b BGB) zu
erklären.
7. Der Kunde wird unverzüglich über die Umstände eines Rücktritts
informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilig erstattet,
soweit sie nicht durch bereits erbrachte Leistungen oder entstandene
Aufwendungen verbraucht wurden.
§ 8 Reklamationen und Beschwerden
1. Materiallieferungen können nicht als solche reklamiert werden.
Offensichtliche Mängel oder Beschädigungen an gelieferten
Materialien sind dem Anbieter unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von drei (3) Kalendertagen nach Lieferung schriftlich
anzuzeigen. Die Frist beginnt mit der Anlieferung der Materialien an den
Montageort. Der Anbieter wird berechtigte Mängel gemäß § 10
Gewährleistung beheben oder das Material austauschen.
2. Reklamationen oder Beschwerden über Mängel an der gesamten
Leistung können nur nach Abschluss der Inbetriebnahme erfolgen. Der
Kunde ist verpflichtet, solche Reklamationen spätestens innerhalb von
14 Kalendertagen nach Abschluss der Inbetriebnahme schriftlich an den
Anbieter zu richten.
3. Der Anbieter wird berechtigte Reklamationen innerhalb eines
angemessenen Zeitraums prüfen und den Kunden über das Ergebnis
informieren. Für berechtigte Reklamationen stehen dem Anbieter die
Rechte auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung gemäß § 10
Gewährleistung und § 11 Haftung zu.
4. Mängel, die während der Bauphase auftreten und die weitere Arbeit
beeinträchtigen könnten, gelten nicht als Reklamationen, sondern als
Mängelanzeigen. Diese werden während der laufenden Arbeiten
behoben.
§ 9 Wartung und Pflegepflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Wärmepumpen regelmäßig
gemäß den vom Hersteller vorgegebenen Wartungsintervallen zu
warten oder durch einen Fachbetrieb warten zu lassen.
2. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch mangelnde Wartung, unsachgemäße Pflege oder unsachgemäße Bedienung durch
den Kunden entstehen.
3. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Nichteinhaltung der Wartungsintervalle zum Verlust von Gewährleistungs- oder
Garantieansprüchen führen kann.
§ 10 Gewährleistung
1. Der Anbieter gewährleistet, dass die gelieferten Waren und
erbrachten Leistungen den vertraglich vereinbarten Anforderungen
entsprechen.
2. Sofern keine Gewährleistungsverlängerung vom Kunden zusätzlich
erworben wird, gilt die gesetzliche Gewährleistung. Der Anbieter bietet
verschiedene Optionen für eine verlängerte Gewährleistung an, die
individuell vereinbart werden können. Die
Gewährleistungsverlängerung stellt keine Garantie im Sinne des § 443
BGB dar, sondern verlängert lediglich die gesetzliche
Gewährleistungsfrist unter den vereinbarten Bedingungen.
3. Offensichtliche Mängel sind dem Anbieter unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Lieferung oder
Inbetriebnahme schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind dem
Anbieter unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
4. Von der Gewährleistung ausgenommen sind: a) Mängel, die auf
unsachgemäße Verwendung des Produkts durch den Kunden
zurückzuführen sind. b) Schäden durch Dritte, die nicht
Erfüllungsgehilfen des Anbieters sind. c) Gewalt, Missbrauch,
Überlastung, unzureichende Wartung, unsachgemäße Lagerung oder
Montage. d) Schäden durch Tiere sowie natürliche Abnutzung oder
Verschleißteile.
5. Im Falle berechtigter Mängelanzeigen ist der Anbieter berechtigt,
nach eigener Wahl innerhalb einer angemessenen Frist
nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Sollte die Nachbesserung oder
Ersatzlieferung fehlschlagen, stehen dem Kunden die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte zu.
6. Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen bleiben unberührt.
Verlängerte Gewährleistungsfristen richten sich nach den individuell
vereinbarten Konditionen.
7. Rücksendungen im Rahmen der Gewährleistung erfolgen nach
vorheriger Abstimmung mit dem Anbieter. Die Rücktransportkosten
trägt der Anbieter, sofern der Mangel berechtigt ist.
8. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne vorherige
Zustimmung des Anbieters Reparaturen oder Änderungen an den
gelieferten Waren oder Leistungen vornimmt.
9. Die vom Anbieter angegebenen Leistungswerte (z. B.
Energieeffizienz, Heizleistung) basieren auf Herstellerangaben,
technischen Normen und standardisierten Testbedingungen. Diese Werte können je nach individuellen Gegebenheiten vor Ort (z. B.
Gebäudedämmung, Klimabedingungen) variieren und stellen keine
Garantie dar.
10. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Abweichungen, die auf
äußere Einflüsse oder unsachgemäßen Betrieb zurückzuführen sind.
11. Eine Garantie oder Zusicherung bestimmter Einsparungen oder
wirtschaftlicher Erträge ist ausgeschlossen.
12. Für Garantieansprüche bei Herstellungsfehlern gelten die
Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Anbieter wird den
Kunden bei der Geltendmachung solcher Ansprüche unterstützen.
§ 11 Haftung
1. Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. In Fällen einfacher oder leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter
nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen
darf. In diesen Fällen ist die Haftung des Anbieters auf den Ersatz des
vorhersehbaren und typischen Schadens beschränkt.
3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei
Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt
unberührt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht, wenn
der Anbieter eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware
übernommen hat.
4. Der Anbieter haftet nicht für Datenverlust oder Schäden an Daten,
die durch unsachgemäße Bedienung, fehlende Datensicherungen
oder Eingriffe Dritter entstehen.
5. Der Anbieter haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden, wie
entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder wirtschaftliche
Verluste, es sei denn, diese wurden durch vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten verursacht.
6. Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungsschäden, die durch
höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder Umstände
außerhalb seiner Kontrolle verursacht wurden.
7. Die Haftung des Anbieters beschränkt sich bei Teillieferungen oder
teilweisen Mängeln auf die betroffene Teilleistung. Andere bereits
ordnungsgemäß erbrachte Leistungen bleiben hiervon unberührt.
8. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen oder
Unterlassungen des Kunden entstehen, insbesondere wenn diese
gegen die vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflichten verstoßen.
Die maximale Haftungssumme des Anbieters ist auf die Höhe des
Auftragswertes begrenzt, soweit dies rechtlich zulässig ist.
9. Die Haftung des Anbieters entfällt, wenn der Kunde ohne vorherige
Zustimmung des Anbieters Reparaturen oder Änderungen an den
gelieferten Waren oder Leistungen vornimmt.
10. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht
zugunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des
Anbieters.
11. Bei der Lieferung von Waren sind die angegebenen
Leistungswerte, die geltenden technischen Normen und Standards (z.
B. DIN-Vorschriften) einzuhalten.
§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz
1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der
Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng
vertraulich zu behandeln und diese weder direkt noch indirekt an
Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertrags
notwendig oder es liegt eine schriftliche Zustimmung der anderen
Partei vor. a) Von der Vertraulichkeitsverpflichtung ausgenommen
sind Informationen, die: b) öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß
gegen diese Verpflichtung öffentlich bekannt werden; c) von der
anderen Vertragspartei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe
freigegeben wurden; d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder
behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
2. Der Anbieter stellt sicher, dass Subunternehmer und andere Dritte,
die Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten, eine gleichwertige
Vertraulichkeitsverpflichtung eingehen.
3. Diese Verpflichtung gilt über die Laufzeit des Vertrags hinaus für
einen Zeitraum von drei Jahren nach dessen Beendigung.
§ 13 Datenschutz
1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden
ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften
und gemäß der Datenschutzerklärung des Anbieters.
2. Die Datenschutzerklärung des Anbieters ist unter folgendem Link
abrufbar: https://galvany.de/datenschutz/
3. Mit Abschluss des Vertrags erklärt sich der Kunde mit der
Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, soweit
dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich ist.
4. Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu den
Rechten des Kunden, finden sich in der Datenschutzerklärung.
§ 14 Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige
Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder des Vertrags bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
3. Die Parteien vereinbaren, dass elektronische Unterschriften gemäß §
126a BGB zulässig sind und einer schriftlichen Unterschrift
gleichgestellt werden, sofern sie den Anforderungen an eine
qualifizierte elektronische Signatur nach der Verordnung (EU) Nr.
910/2014 (eIDAS-Verordnung) genügen.
4. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB bei Änderungen der
Rechtslage oder anderen gleichwertiger Gründe anzupassen, sofern
dies für den Kunden zumutbar ist. Änderungen werden dem Kunden
rechtzeitig in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, innerhalb
von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Auf
das Widerspruchsrecht wird der Kunde ausdrücklich hingewiesen.
5. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag
durch den Kunden auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Anbieters.
6. Der Kunde stimmt zu, dass gesetzlich vorgeschriebene
Verbraucherinformationen vom Anbieter auf einem dauerhaften
Datenträger (z. B. per E-Mail oder PDF) bereitgestellt werden können,
sofern dies gesetzlich zulässig ist.
7. Diese Zustimmung gilt auch für Verträge, die außerhalb der
Geschäftsräume des Anbieters geschlossen wurden.
8. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
diesem Vertrag Berlin.
9. Falls diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in eine andere
Sprache übersetzt wurden, gilt bei Widersprüchen die deutsche
Fassung als maßgeblich.
10. Mit Unterzeichnung des Vertrags erklärt sich der Kunde mit den
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Diese gelten für das gesamte Vertragsverhältnis, sofern keine
abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
GALVANY Energy GmbH 2025
GALVANY Energy GmbH
Savignyplatz 5
10623 Berlin
Mo – Fr
10:00 – 17:00 Uhr
hello@galvany.de
+49 (0) 30 499 185 686