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Teilnahmebedingungen Wärmebudget

 der GALVANY Energy GmbH 

Kantstraße 127, 10625 Berlin 

Version 2.1  ·  Stand: 02. September 2026 

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Sammlung und Einlösung des im Rahmen des Produkts GALVANY Fusion angebotenen Wärmebudgets (nachfolgend „Wärmebudget“). Sie ergänzen die Besonderen Bedingungen GALVANY Fusion (nachfolgend „Fusion-Bedingungen“), insbesondere § 7 Fusion-Bedingungen, und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GALVANY Energy GmbH (nachfolgend „AGB“). 

Begriffsbestimmungen 

Soweit in diesen Teilnahmebedingungen die Begriffe „Anbieter“, „Kunde“, „Angebot“, „Auftragsbestätigung“ und „Textform“ verwendet werden, gelten die Begriffsbestimmungen der AGB und der Fusion-Bedingungen entsprechend. Ergänzend gelten: 

„Wärmebudget“ ist das dem Kunden im Savings Wallet in Kilowattstunden (kWh) geführte Kontingent im Sinne des § 7 der Fusion-Bedingungen. 

„Savings Wallet“ ist die digitale Anzeige- und Verwaltungsfunktion in der Fusion-App, in der das Wärmebudget geführt wird. 

„Vergütungssatz“ ist der je verbrauchter Heiz-Kilowattstunde zur Anrechnung gebrachte Wert nach § 5 dieser Teilnahmebedingungen. 

„Inbetriebnahme“ ist die schriftliche oder in Textform bestätigte Übergabe der vom Anbieter gelieferten und installierten Wärmepumpenanlage im Sinne der AGB. 

§ 1 Gegenstand und Rangordnung 

(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die operativen Modalitäten des Wärmebudgets. Der rechtliche Rahmen ergibt sich aus § 7 Fusion-Bedingungen; diese Teilnahmebedingungen ergänzen und konkretisieren die dortigen Regelungen. 

(2) Bei Widersprüchen zwischen diesen Teilnahmebedingungen, den Fusion-Bedingungen und den AGB gilt die Rangordnung des § 1 Abs. 3 AGB. Die Fusion-Bedingungen gehen diesen Teilnahmebedingungen vor. 

(3) Das Wärmebudget ist kein elektronisch gespeicherter monetärer Wert und kein E-Geld im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG). Es ist auch kein Zahlungskonto und kein geldwertes Guthaben. § 7 Abs. 2 Fusion-Bedingungen gilt entsprechend. 

§ 2 Teilnahmeberechtigung 

(1) Teilnahmeberechtigt sind Kunden im Sinne der AGB (Verbraucher gemäß § 13 BGB sowie Unternehmer gemäß § 14 BGB, einschließlich Wohnungseigentümergemeinschaften und eingetragener Vereine) mit Wohnsitz bzw. Sitz in Deutschland, sofern die vom Anbieter gelieferte Wärmepumpenanlage zur Beheizung von Wohnraum in Deutschland eingesetzt und in Betrieb genommen wird und ein aktives Fusion-Abonnement der Stufe Basic, Optimize oder Complete besteht. 

(2) Die Teilnahme setzt die Registrierung in der GALVANY Fusion App und die Einwilligung in die Verarbeitung der für die Führung des Wärmebudgets erforderlichen Daten gemäß Datenschutzerklärung voraus. 

§ 3 Sammlung des Wärmebudgets 

(1) Startguthaben. Mit dem Abschluss des Vertrages über die Wärmepumpenanlage werden dem Kunden 500 Kilowattstunden (kWh) im Savings Wallet vorgemerkt. Die Vormerkung ist an keine weiteren Bedingungen geknüpft; sie ist jedoch erst nach Inbetriebnahme der Anlage einlösbar. 

(2) Weitere Ansammlung. Weiteres Wärmebudget wird dem Kunden insbesondere gutgeschrieben durch: 

a) erfolgreiche Empfehlungen (Referrals) nach Maßgabe des jeweils bei Empfehlung gültigen Referral-Programms; 

b) Erlösbeteiligungen aus der Flexibilitätsvermarktung angebundener Batteriespeicher oder Wärmepumpenanlagen nach § 8 Fusion-Bedingungen; und 

c) sonstige vom Anbieter jeweils vor der zugrunde liegenden Handlung in der App bekannt gemachte Bonus- oder Aktionskontingente. 

(3) Das Wärmebudget wird nicht gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgegeben. Ein Erwerb durch Aufladung ist ausgeschlossen. 

(4) Referral- und Bonuskontingente werden aus eigenen Mitteln des Anbieters gespeist. Der Anbieter leitet keine von Dritten eingesammelten Gelder an den Kunden weiter (§ 7 Abs. 4 Fusion-Bedingungen). 

(5) Das Wärmebudget ist personengebunden und nicht übertragbar. Eine Abtretung, Verpfändung, Übertragung oder sonstige Verfügung zugunsten Dritter ist ausgeschlossen. 

§ 4 Messverfahren und Erfassung 

(1) Die Messung der zur Anrechnung gebrachten Heiz-Kilowattstunden erfolgt über den vom Anbieter im Rahmen der Installation eingebauten Wärmemengenzähler. Grundlage sind die vom System an die Fusion-Plattform übermittelten Verbrauchswerte für die Raumheizung. 

(2) Warmwasser, Haushaltsstrom, der Grundpreis des Stromvertrags sowie Kühlung sind von der Anrechnung ausgeschlossen. 

(3) Einzelheiten der Erfassung und die eingesetzten Messkomponenten werden dem Kunden im Rahmen der Inbetriebnahmedokumentation mitgeteilt. 

(4) Bei Ausfall oder Störung der Verbrauchserfassung ist der Anbieter berechtigt, die Anrechnung auf Grundlage plausibler Ersatzwerte (insbesondere Durchschnittswerte vergleichbarer Zeiträume) vorzunehmen; der Kunde kann Einwendungen gegen die Ersatzwerte innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Abrechnung in Textform geltend machen. 

§ 5 Vergütungssatz 

(1) Gedeckte Heiz-Kilowattstunden werden mit 0,30 Euro (0,30 EUR) je Kilowattstunde (kWh) vergütet. Der Satz gilt bundesweit einheitlich für alle Teilnehmer. 

(2) Bindungsdauer. Der Anbieter hält diesen Satz bis zum 31.12.2027 fest. Vor Ablauf dieses Zeitraums wird der Satz nicht geändert. 

(3) Änderung des Satzes. Nach Ablauf des in Absatz 2 genannten Zeitraums ist der Anbieter berechtigt, den Vergütungssatz für die Zukunft anzupassen, sofern Änderungen der zugrunde liegenden Marktbedingungen dies erfordern, insbesondere die Beschaffungskosten für Strom, die Erlöse aus der Flexibilitätsvermarktung oder staatlich veranlasste Preisbestandteile. Der Anbieter teilt dem Kunden die Anpassung mindestens sechs (6) Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde ist berechtigt, die Teilnahme zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung mit einer Frist von einem Monat zu beenden; hierauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin. § 5 Abs. 3 Fusion-Bedingungen gilt entsprechend. 

(4) Bereits nach dem alten Vergütungssatz angerechnetes Wärmebudget bleibt von einer Änderung unberührt. 

§ 6 Einlösung des Wärmebudgets 

(1) Das Wärmebudget wird vor der Inbetriebnahme der Wärmepumpenanlage lediglich vorgemerkt und ist nicht einlösbar. 

(2) Ab der Inbetriebnahme wird das Wärmebudget monatlich um die vom Kunden im Abrechnungsmonat für die Raumheizung verbrauchten Kilowattstunden Strom vermindert. In gleicher Höhe entsteht ein Anrechnungsbetrag zum Vergütungssatz nach § 5. Dieser Anrechnungsbetrag wird angerechnet auf: 

a) die vom Kunden geschuldeten Zahlungen an die Rabot Energy DE GmbH als Stromlieferant nach § 6 Fusion-Bedingungen; und 

b) Rechnungen aus dem Werkvertrag über die Wärmepumpenanlage nach den AGB, wenn der Kunde bereits vor Abschluss des Werkvertrags über die Wärmepumpenanlage in der GALVANY Fusion App registriert war und in dieser Zeit bereits am Wärmebudget-Programm teilgenommen hat. 

(3) Der Anrechnungsbetrag wird aus eigenen Mitteln des Anbieters gewährt. Der Anbieter erfüllt hierdurch ausschließlich eigene Verbindlichkeiten gegenüber dem Kunden; er vereinnahmt keine dem Kunden zustehenden Gelder Dritter und leitet keine Kundengelder an Dritte weiter. Die Anrechnung stellt keinen Zahlungsdienst im Sinne des § 1 Abs. 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) dar. 

(4) Eine Auszahlung des Wärmebudgets in Euro an den Kunden erfolgt nicht. Das Wärmebudget kann ausschließlich in Form der Anrechnung nach Absatz 2 eingelöst werden. 

(5) Die Anrechnung des Wärmebudgets nach Absatz 2 lit. b setzt voraus, dass die Vertragsbeziehung zum Wärmebudget-Programm zeitlich vor dem Werkvertrag über die Wärmepumpenanlage bestand. In diesem Fall stellt die Anrechnung keine Minderung der im Werkvertrag vereinbarten Vergütung für die Wärmepumpenanlage dar, sondern die Einlösung eines vor Vertragsschluss bestehenden Kundenbindungsanspruchs. Das Wärmebudget bleibt ein eigenständiges Kundenbindungsprogramm gemäß § 1 Abs. 3 dieser Teilnahmebedingungen. 

(6) Ist das Wärmebudget aufgebraucht, endet die Anrechnung. Der Stromverbrauch des Kunden wird dann ausschließlich über den Stromvertrag abgerechnet. 

(7) Die Abrechnung erfolgt monatlich. Der Anbieter stellt dem Kunden die Abrechnung in Textform zur Verfügung und weist mindestens aus: den Abrechnungszeitraum, die zugrunde gelegte Verbrauchsmenge, ob es sich um gemessene oder geschätzte Werte handelt, den angewandten Vergütungssatz, den angerechneten Betrag und den verbleibenden Guthabenstand in Kilowattstunden. 

§ 7 Umzug und Wegfall der Anlage 

(1) Zieht ein natürlicher Kunde aus dem Wohnraum aus, in dem die vom Anbieter gelieferte Wärmepumpenanlage betrieben wird, oder entfällt bei einer teilnahmeberechtigten Wohnungseigentümergemeinschaft oder einem eingetragenen Verein der Betrieb der Anlage, ruht die weitere Ansammlung von Wärmebudget aus Verbrauch und Flexibilitätsvermarktung. Bereits angesammeltes, noch nicht angerechnetes Wärmebudget in Kilowattstunden ruht ebenfalls bis zum Wiedereintritt der Anrechenbarkeit oder verfällt nach § 8. 

(2) Wechselt ein natürlicher Kunde in einen neuen Wohnraum und wird dort eine vom Anbieter gelieferte oder betreute Wärmepumpenanlage in Betrieb genommen, wird das ruhende Wärmebudget auf Antrag des Kunden auf die neue Anlage übertragen. 

(3) Entfällt die vom Anbieter gelieferte Wärmepumpenanlage endgültig, insbesondere durch Verkauf, Rückbau oder Zerstörung der Anlage, gilt § 8 entsprechend. 

§ 8 Ruhen und Verfall des Wärmebudgets 

(1) Verfall der Vormerkung. Kommt es nicht innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Vertragsschluss zur Inbetriebnahme der Wärmepumpenanlage, verfällt das vorgemerkte Wärmebudget einschließlich des Startguthabens nach § 3 Abs. 1. Der Verfall tritt nicht ein, soweit die Verzögerung nicht vom Kunden zu vertreten ist, insbesondere bei Verzögerungen durch den Anbieter, den Hersteller, den Netzbetreiber oder die zuständige Förderstelle. Der Anbieter weist den Kunden spätestens einen (1) Monat vor Ablauf der Frist in Textform auf den drohenden Verfall hin. 

(2) Ruhen. Das Wärmebudget ruht in den Fällen des § 7 Abs. 1 und Abs. 3 sowie bei Zahlungsverzug des Kunden mit fälligen Forderungen des Anbieters aus dem Werkvertrag oder dem Fusion-Abonnement. 

(3) Verfall bei Ruhen. Nicht eingelöstes Wärmebudget in Kilowattstunden verfällt zwölf (12) Monate nach Beginn des Ruhens, spätestens jedoch mit Beendigung des Fusion-Abonnements. 

(3a) Verdientes Wärmebudget aus Empfehlungen (§ 3 Abs. 2 lit. a) und aus der Flexibilitätsvermarktung (§ 3 Abs. 2 lit. b) bleibt abweichend von Absatz 3 nach Beginn des Ruhens oder nach Beendigung des Fusion-Abonnements für einen Zeitraum von drei (3) Monaten einlösbar; danach verfällt es. Startguthaben nach § 3 Abs. 1 und Bonus- oder Aktionskontingente nach § 3 Abs. 2 lit. c sind hiervon nicht erfasst. 

(4) Endet die Teilnahme an diesen Teilnahmebedingungen durch Kündigung, gilt Absatz 3 entsprechend. 

§ 9 Steuerliche Hinweise 

Die steuerliche Behandlung des Wärmebudgets richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen des Kunden. Der Anbieter erteilt keine steuerliche Beratung. 

§ 10 Änderungen dieser Teilnahmebedingungen 

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit die Änderung durch nachträglich eingetretene, bei Beitritt nicht vorhersehbare Umstände veranlasst ist und dem Kunden zumutbar ist. Wesentliche Hauptleistungspflichten und der Vergütungssatz nach § 5 sind hiervon ausgenommen; für Änderungen des Vergütungssatzes gilt § 5 Abs. 2. 

(2) Änderungen teilt der Anbieter mindestens sechs (6) Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; hierauf und auf die Bedeutung des Schweigens weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, ist jede Vertragspartei berechtigt, die Teilnahme zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu beenden. 

§ 11 Beendigung der Teilnahme 

(1) Die Teilnahme an diesen Teilnahmebedingungen endet automatisch mit Beendigung des Fusion-Abonnements. 

(2) Der Kunde kann die Teilnahme jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform beenden; die Rechtsfolgen ergeben sich aus § 8 Abs. 2 und Abs. 3. 

(3) Der Anbieter kann die Teilnahme aus wichtigem Grund fristlos beenden, insbesondere bei erheblichen Verstößen des Kunden gegen diese Teilnahmebedingungen, gegen § 8 der Nutzungsbedingungen App oder bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Erlangung von Wärmebudget. 

§ 12 Datenschutz 

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters. Die Verarbeitung der Verbrauchs- und Abrechnungsdaten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. 

§ 13 Schlussbestimmungen 

(1) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Textform (§ 126b BGB), sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. 

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. 

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG); zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Aufenthaltsstaates des Kunden bleiben unberührt. 

(4) Für den Gerichtsstand gilt § 17 Abs. 6 der AGB. 

(5) Im Übrigen gelten die AGB und die Fusion-Bedingungen ergänzend.