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Urheberrecht
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Energierechtliche Hinweise
Hinweis zum Streitbeilegungsverfahren nach § 111a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzesbuchs (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.
Verbraucherbeschwerden sind zu richten an:
GALVANY Energy GmbH
Kantstraße 127
10625 Berlin
E-Mail: legal@galvany.de
Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z.B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: +49 (0) 30/2757240–0
Telefax: 030/2757240-69
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten:
Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 030/ 22480-500 oder 01805 101000
Telefax: 030/ 22480-323