Der Umstieg auf eine Wärmepumpe ist ein wichtiger Schritt hin zu effizientem und zukunftssicherem Heizen. Gleichzeitig stellt sich für viele Hausbesitzer die Frage, wie sich die Investitionskosten reduzieren lassen. Genau hier setzen staatliche Förderprogramme an.
Über die KfW und weitere Programme wird der Einbau von Wärmepumpen gezielt unterstützt – mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Wer die Voraussetzungen kennt und den Ablauf richtig plant, kann mehrere tausend Euro sparen.
In diesem Beitrag erfährst du:
welche Fördermöglichkeiten es speziell für Wärmepumpen gibt,
welche Unterlagen benötigt werden,
und worauf du achten solltest, damit die Förderung nicht verloren geht.
Das Wichtigste zur Wärmepumpen-Förderung im Überblick
Wärmepumpen zählen zu den zentral geförderten Heizsystemen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Die Förderung erfolgt über Zuschüsse und/oder zinsgünstige Kredite, z. B. über das KfW-Programm 261.
Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Eine fachliche Planung und Begleitung ist Voraussetzung.
Je nach persönlicher Situation und Gebäudestatus sind zusätzliche Bonusförderungen möglich.
Die Bearbeitung der Anträge dauert in der Regel mehrere Wochen.
Was ist die KfW-Förderung für Wärmepumpen?
Die KfW-Förderung ist Teil der staatlichen Programme zur Reduzierung von Energieverbrauch und CO₂-Emissionen im Gebäudesektor. Wärmepumpen spielen dabei eine zentrale Rolle, da sie Umweltenergie effizient nutzen und fossile Heizsysteme ersetzen.
Gefördert wird entweder:
der Austausch einer bestehenden fossilen Heizung,
oder der Einbau einer Wärmepumpe im Rahmen einer energetischen Sanierung.
Die Förderung kann in Form von Krediten mit Tilgungszuschuss oder direkten Zuschüssen erfolgen.
Was wird konkret gefördert?
Im Fokus steht der Einbau effizienter Wärmepumpen. Förderfähig sind unter anderem:
Luft-Wasser-Wärmepumpen
Sole-Wasser-Wärmepumpen
Wasser-Wasser-Wärmepumpen
Zusätzlich können im Rahmen einer Sanierung auch begleitende Maßnahmen berücksichtigt werden, zum Beispiel:
Optimierung des Heizsystems,
Dämmmaßnahmen,
Austausch von Fenstern,
oder Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung.
Welche Unterlagen benötige ich für die Wärmepumpen-Förderung?
Damit der Förderantrag korrekt geprüft werden kann, sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Welche genau benötigt werden, hängt vom Förderprogramm und möglichen Bonusregelungen ab.
Benötigte Unterlagen im Überblick
Aktuelle Meldebescheinigung nach § 18 BMG
(Bundesmeldegesetz – Nachweis des Hauptwohnsitzes)Vollständiger Grundbuchauszug
(kein Auszug oder Eintragungsmitteilung, sondern der vollständige Grundbuchstand)Bei Beantragung eines Einkommensbonus:
Steuerbescheide des Finanzamts für 2022 und 2023, oder
alternativ eine Rentenbezugsbescheinigung
(„Information über die Meldung an die Finanzverwaltung – Versichertenrente“)
Hinweis: Für Förderanträge im Jahr 2026 werden entsprechend die Steuerbescheide 2023 und 2024 benötigt.
Weitere projektspezifische Unterlagen, z. B.:
technische Angaben zur Wärmepumpe,
Kostenvoranschläge,
Gebäudedaten und Baupläne.
Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen gehören zu den häufigsten Gründen für Verzögerungen.
Nicht förderfähig sind unter anderem:
bereits begonnene Maßnahmen,
Umschuldungen oder Nachfinanzierungen,
reine Photovoltaik-Einspeiseanlagen.
Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen?
Die Förderung für Wärmepumpen ist mehrstufig aufgebaut und setzt sich aus einer Grundförderung sowie möglichen Bonusförderungen zusammen. Abhängig von deiner Ausgangssituation kann die Förderung bis zu 70 % der förderfähigen Kosten erreichen.
1. Grundförderung – 30 %
Für den Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe erhältst du eine Basisförderung von 30 % der förderfähigen Kosten.
Diese gilt unabhängig davon, welches Heizsystem ersetzt wird.
2. Klimageschwindigkeitsbonus – bis zu 20 %
Zusätzlich zur Grundförderung kann ein Bonus gewährt werden, wenn:
eine alte fossile Heizung (z. B. Öl- oder Gasheizung) ersetzt wird
und der Austausch frühzeitig erfolgt
Dieser Bonus beträgt bis zu 20 %.
3. Einkommensbonus – bis zu 30 %
Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unterhalb der festgelegten Einkommensgrenze können einen Einkommensbonus von bis zu 30 % erhalten.
4. Effizienzbonus – 5 %
Ein zusätzlicher Bonus von 5 % ist möglich, wenn besonders effiziente Wärmepumpen eingesetzt werden, z. B.:
mit natürlichen Kältemitteln
oder bei Nutzung von Erd- oder Grundwasser
Maximale Förderung: 70 %
Auch wenn mehrere Bonuskriterien erfüllt sind, ist die Förderung auf maximal 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt.
Die Boni werden also kombiniert, jedoch gedeckelt.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind unter anderem:
Anschaffung der Wärmepumpe
Einbau und Inbetriebnahme
notwendige Anpassungen am Heizsystem
Die förderfähigen Kosten sind je Wohneinheit begrenzt.
Häufige Fehler, die zur Ablehnung führen
Antragstellung nach Beginn der Maßnahme
Unvollständige Unterlagen
Nicht förderfähige Technik
Fehlende oder falsche Nachweise
Nicht qualifizierte fachliche Begleitung
Fazit: Wärmepumpe richtig planen und Förderung sichern
Die staatliche Förderung macht den Umstieg auf eine Wärmepumpe deutlich attraktiver. Entscheidend sind eine frühzeitige Planung, vollständige Unterlagen und die Einhaltung der formalen Anforderungen.
Wer sich rechtzeitig informiert und strukturiert vorgeht, kann nicht nur Energiekosten senken, sondern auch langfristig in eine zukunftssichere Heizlösung investieren.
Jetzt prüfen, welche Förderung für dein Projekt möglich ist




